Erläuterung der
Steuerberatergebühren
angemessen, transparent, nachvollziehbar
Die Berechnung der Gebührensätze, Gegenstandswerte sowie Höchst- und
Mindestgebühren sind in der Steuerberatervergütungsverordnung (Info) vom
11.12.2012 festgelegt.
Die Gebühren steigen mit dem Gegenstandswert und je nach Aufwand der
Bearbeitung. Individuelle Vereinbarungen dürfen, soweit gerechtfertigt, getroffen
werden. Lässt sich kein Gegenstandswert feststellen, ist die Abrechnung nach
Zeitgebühr zulässig.
Die Steuerberatervergütungsverordnung ist für alle Steuerberater zwingend
anzuwenden. Dadurch soll eine transparente Preisbildung sichergestellt werden
und dient zum Einen dem Mandantenschutz. Zum Anderen verhindert die
Verordnung „Discount-Steuerberatung“ und dient so der Qualitätssicherung. Über
einen angemessenen Preis werden die Kosten für hochwertige EDV, ständige
Fortbildung und die Deckung des Haftungsrisikos für Beratungsfehler finanziert.
Bei Fragen zu Ihrer Rechnung, dürfen Sie mich gern kontaktieren.
©Bigeasy Shoots / pixelio.de